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Rechtliche Aspekte
Im Folgenden werden die juristischen Grundlagen zur sexuellen Gewalt erörtert, die vom Gesetzgeber im Strafgesetzbuch festgelegt sind und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen dienen sowie für deren ungestörte geschlechtliche Entwicklung Sorge tragen sollen.
Die einzelnen Straftatbestände sind vorwiegend im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und gelten als Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- § 174 StGB sex. Missbrauch von Schutzbefohlenen
- § 174a sex. Missbrauch von Gefangenen, behördl. Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- § 174b sex. Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- § 174c StGB sex. Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses
- § 176 StGB sex. Missbrauch von Kindern
- § 176a StGB Schwerer sex. Missbrauch von Kindern
- § 176b sex. Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
- § 177 StGB sex. Nötigung; Vergewaltigung
- § 178 StGB sex. Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
- § 179 StGB sex. Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
- § 180 Förderung sex. Handlungen Minderjähriger
- § 180a Ausbeutung von Prostituierten
- § 181a Zuhälterei
- § 181b Führungsaufsicht
- § 181c Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
- § 182 sex. Missbrauch von Jugendlichen
- § 183 Exhibitionistische Handlungen
- § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
- § 184 Verbreitung pornographischer Schriften
- § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
- § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
- § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften
- § 184d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien oder Telefondienste
- § 184e Ausübung der verbotenen Prostitution
- § 184f Jugendgefährdende Prostitution
- § 184g Begriffsbestimmung
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