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Offizialdelikt
Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Offizialdelikt,
d.h. nach Anzeigeerstattung hat die Strafverfolgungsbehörde die Pflicht, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Auch sex. Missbrauch deutscher Täter oder Täterinnen an Kindern im Ausland ist strafbar und wird nach Anzeige in Deutschland verfolgt. Polizei und Staatsanwaltschaft sind uneingeschränkt zur Strafverfolgung gezwungen. Daher kann auch die Rücknahme einer Anzeige die Ermittlungen nicht mehr stoppen. Dieser Gedanke kann Angst erzeugen. Will der gesetzl. Vertreter oder das Kind als Opfer jedoch bei den laufenden Ermittlungen nicht mehr mitarbeiten, sollen sie dies den ermittelnden Stellen mitteilen, damit es in den Ermittlungsakten vermerkt wird.
Sowohl ein Ermittlungsverfahren als auch das sich möglicherweise daran anschließende Strafverfahren müssen absolut kindgerecht durchgeführt werden, damit sie sich nicht für das Opfer zu einer weiteren Belastung entwickeln.
Daher müssen die Betroffenen schon im Vorfeld über die einzelnen Verfahrensabschnitte und –abläufe informiert sein.
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