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Erläuterungen zu einzelnen Tatbeständen
§ 174 StGB sex. Missbrauch von Schutzbefohlenen
Opfer unter 16 Jahre:
Die Strafbarkeit bei sexuellem Mißbrauch des eigenen Kindes ist immer gegeben, bei Mißbrauch des Stiefkindes, wenn es zur Erziehung und Lebensführung anvertraut ist, ansonsten, wenn das Opfer zur Lebensführung anvertraut ist, z.B. Lehrer, Pfarrer bei Konfirmation u.ä., Ausbildungsverhältnis, Jugendheim- oder Herbergs- oder Zeltlagerleiter, Leiter einer sportlichen Leistungsgemeinschaft, Begleiter einer Schülerfußballmannschaft.
nicht: Tennistrainer, Fahr- oder Tanzlehrer
Opfer über 16 Jahre:
Die Strafbarkeit bei sexuellem Mißbrauch des eigenen Kindes immer, bei Stiefkind und ansonsten, wenn sex. Missbrauch unter Missbrauch der.......
Abhängigkeit geschieht.
§ 176 StGB sex. Missbrauch von Kindern
Beim sexuellen Mißbrauch muss der Täter das Alter des Kindes kennen. Dabei reicht bedingter Vorsatz. Unerheblich ist, ob das Opfer einverstanden mit der sex. Handlung ist.
§ 176a StGB Schwerer sex. Missbrauch von Kindern
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern liegt vor bei Beischlaf oder oraler oder analer Penetration.
§ 177 StGB sex. Nötigung; Vergewaltigung
Bei der sexuellen Nötigung mit Gewalt muß der Täter Kraft gegen den Körper des Opfers entfalten, die vom Opfer als Zwang em- pfunden wird. Er muss gegen den Willen des Opfers handeln und es unter Einsatz des Nötigungswillen zwingen. Daher reicht alleine die bloße Handlung gegen den Willen des Opfers ohne Erzwingung mit Gewalt nicht. Ebenso wenn der Täter weitermacht, obwohl das Opfer nein sagt.
Beispiele für Gewalt: Festhalten der Hände oder Arme, Zuhalten des Mundes, Auseinanderdrücken der Beine
Das Opfer ist in einer schutzlosen Lage, wenn es sich auf Grund der äußeren Umstände dem Täter nicht entziehen und wehren kann (auch aus Furcht oder Schrecken).
§ 182 sex. Missbrauch von Jugendlichen
Der sexuelle Mißbrauch einer Person unter 18 Jahren ist strafbar für Täter ab dem 14. lebensjahr unter Ausnutzung einer Zwangslage, z.B. wenn das Opfer drogenabhängig oder obdachlos ist.
Der sexuelle Mißbrauch gegen Entgelt ist starfbar für Täter ab 18 Jahren, der sexuelle Mißbrauch unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit des Opfers für Täter ab 21 Jahren.
§ 184b Verbreitung Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
Es werden pornographische Schriften unter Strafe gestellt, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (unter 14 Jahre) zum Gegenstand haben.
§184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
Hier werden pornographische Schriften unter Strafe gestellt, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen zwischen 14 und 18 Jahren zeigen. Es muß sich um echte Jugendliche handeln und nicht um Computeranimationen oder jugendlich aussehende Erwachsene.
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