Ausführlichere Information zu Folgen

Der Schutz des sexuell ausgebeuteten Kindes vor Diffamierung und Entwürdigung ist oberstes Gebot, weil es die Verletzung seiner Menschenwürde schon durch die Gewalterfahrung erlebt hat! Die Folgen der Erfahrung mit sexueller Gewalt sind für die betroffenen Opfer oft schwerwiegend und lang anhaltend, können sich gegen sie selbst richten oder nach außen, gegen andere.

Um die Folgen in ihrer Komplexität verstehen zu können, wird ein systematischer Überblick über verschiedene Arten von Folgen gegeben. Es wird zwischen Kurz- und Langzeitfolgen unterschieden.

Kurzzeitfolgen: Um der Komplexität der Kurzzeitfolgen gerecht werden zu können, wird noch einmal unterschieden zwischen internalisierenden und externalisierenden Kurzzeitfolgen:

  • Internalisierende Kurzzeitfolgen sind z.B.: Phobien, Depressionen, Isolationen, psycho-somatische Störungen;
  • Externalisierende Kurzzeitfolgen sind z.B.: offene Aggressionen gegen Personen und Sachen, offene sexualisierte Aktionen, auffälliges Sozialverhalten.

Als Langzeitfolgen gelten: Autoaggressionen, Identitätszweifel, Dissoziationen; Ess- und Beziehungsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen.

Man unterscheidet weiter zwischen primären und sekundären Folgen:

Zu den primären Folgen gehören alle Verhaltensauffälligkeiten, die unmittelbar auf die konkrete sexuelle Gewalterfahrung zurückführbar sind (vgl. oben: Kurz- und Langzeitfolgen).

Unter sekundären Folgen verstehen wir Reaktionen der Umwelt auf die Aufdeckung der sexuellen Gewalterfahrung des Opfers. Die Relativierung und Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Kindes bei den ersten Anzeichen der Aufdeckung, die Täter und Täterinnen zur Verteidigung betreiben, um die Aussagen des Opfers widersprüchlich erscheinen zu lassen, vertiefen den erlittenen „Seelenmord“.

Die sekundären Folgen sind nicht zu unterschätzen, da dem Kind bei jeder erneuten Offenlegung der sexuellen Gewalterfahrung seine Ängste und Ohnmachtsgefühle, die Erniedrigungen und Verletzungen erneut bewusst werden. Auch seine Traumatisierung wird wieder belebt. Die sekundären Folgen stehen auch im Zusammenhang mit den Langzeitfolgen, die die Opfer oft ein Leben lang belasten.

Der oft jahrelange Druck besonders beim Inzest, der auf dem Kind lastet, es zum Schweigen zwingt, die oft systematisch betriebene Zerstörung seines Wahrheitsbewusstseins, so dass das Kind nicht mehr zwischen Wahrheit und Lüge unterscheiden kann, machen Kinderaussagen in Prozessen so ambivalent. In Strafverfahren wird das Opfer häufig erneut traumatisiert, weil unser Zeugenrecht (noch) zu wenig die besondere Situation des traumatisierten Kindes berücksichtigt. Immer noch muss das Kind seine Glaubwürdigkeit nachweisen und nicht die Täter (vgl. Wodtke-Werner, 1997).

Claudia Marquardt schreibt dazu: „Jede Vernehmung bedeutet eine enorme Belastung für das Kind. Dennoch kommt es in zahlreichen Verfahren vor, dass Kinder von verschiedenen Personen drei- bis viermal oder häufiger vernommen werden...Das sexuell missbrauchte Kind befindet sich in einer Situation der permanenten Überforderung. Wurde es von einer Person missbraucht, die ihm nahe stand, so hat das Kind ambivalente Gefühle. Es liebt den Täter auch und hat vielleicht die Hoffnung, dass es ihm wieder begegnen könnte, ohne dass es missbraucht würde...Man betrügt das Kind, wenn man die Situation bagatellisiert“ (Marquardt 1993, S.103;109) (Vgl. auch Marquardt/Lossen 1999).

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