Medizinische Untersuchung

Sexuelle Gewalttaten können vom Täter bzw. der Täterin auch ohne physische Gewalt ausgeübt werden und hinterlassen somit keine „Spuren“ am Körper des Kindes. Steht der Missbrauchende z.B. in einer engen Beziehung zum Opfer, so erreicht er nicht selten allein durch psychischen Druck die Gefügigkeit des Opfers.

So genannte „Hands-off“-Handlungen wie Exhibitionismus, das erzwungene Anschauen von Pornofilmen oder Voyerismus können ohne direkten Körperkontakt stattfinden. Dennoch kommt es in vielen Fällen, oft zunehmend mit steigendem Alter des Kindes, auch zu körperlicher Gewalt durch den Täter bzw. die Täterin. Die physische Gewaltanwendung, die das Opfer entweder durch die Handlungen des Missbrauchs selbst erleidet oder die der Täter bzw. die Täterin gezielt zur Einschüchterung einsetzt, reichen von Verletzungen im Genitalbereich bis zu massiven Schädigungen des gesamten Körpers. Auch Geschlechtskrankheiten, Aids und Schwangerschaft können Folge sexueller Gewalt sein.
 
Die körperliche Untersuchung bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss daher durch einen erfahrenen, einfühlsamen Kinderarzt erfolgen, der nach Hämatomen, Rötungen, Schwellungen, Abschürfungen, Bissspuren oder anderen Verletzungen oder Symptomen, vorwiegend im Genitalbereich, sucht.

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