Seiteninhalt
Sexualisierte Gewalt in Institutionen
Begriffsabgrenzung
"Sexualisierte Gewalt in Institutionen meint sexuelle Übergriffe auf junge Menschen im Kontext von Versorgungs-, Betreuungs- und Hilfeleistungen von freien und staatlichen Trägern im ambulanten und stationären Bereich. Als Täter/innen kommen erwachsene Frauen und Männer in Frage, die von den Trägern mit einer oder mehrerer dieser Leistungen beauftragt sind. Des weiteren ist von Missbrauch in Institutionen zu sprechen, wenn sexuelle Übergriffe unter den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen stattfinden." (aus dem Positionspapier "Sexualisierte Gewalt in Institutionen des DKSB Landesverband NRW, Kath. LAG NRW e.V. und der AJS NRW e.V.)
Sexualisierte Gewalt in Institutionen ist ein Problemfeld, dem bislang nur wenig Beachtung geschenkt wurde. Die Gründe hierfür sind u. a.
- fehlende Thematisierung innerhalb einzelner Berufsdisziplinen;
- die Schwierigkeiten der Fachkräfte, Täter/innen in den eigenen Reihen zu vermuten;
- das Bedürfnis der Fachkräfte, Kollegen/innen, Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen vertrauen zu können;
- Angst vor einer Denunzierung von Mitarbeiter/innen bei der Äußerung eines falschen Verdachts;
- Angst um das Ansehen der eigenen Einrichtung bei einer offenkundigen Bearbeitung des Themas,
- Angst vor Eskalation bei aktiver Vorgehensweise.
Erschwerend kommt hinzu, dass nicht wenige Kinder, die Maßnahmen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen, bereits sexualisierte Gewalt erfahren haben und deren Verhalten u.U. von Erwachsenen als Ausdruck sexueller Bereitwilligkeit fehlinterpretiert wird. Auch wenn gegenwärtig keine gesicherten Erkenntnisse über das Ausmaß von sexuellen Übergriffen in Institutionen vorliegen, so geben zahlreiche Praxiserfahrungen ausreichend Grund zur Annahme, dass sie weit verbreitet sind.
Die strukturelle und praktische Abhängigkeit der Kinder/Jugendlichen in Betreuungsverhältnissen und die damit verbundene leichtere Ausbeutungsmöglichkeit ist für viele Pädosexuelle ein Grund, hier gezielt eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit zu suchen. Erleichtert wird dieses Vorgehen durch teils unklare und komplexe Arbeits- und Leitungsstrukturen (im Sinne einer Dienst- und Fachaufsicht) in der Einrichtung.
Will die Institution – wie es ihre Aufgabe ist – Sicherheitsräume für Kinder bieten, muss sie sich mit der Thematik fachkundig auseinandersetzen und im Sinne von Verbraucherschutz geeignete Strukturen für die Realisierung der Kinderrechte schaffen.
Das Positionspapier ist hier verfügbar; Maßnahmen zur Prävention finden sie hier
Hintergrund: Positionspapier "Sexualisierte Gewalt in Institutionen"
Die Besonderheit der Thematik "Sexualisierte Gewalt in Institutionen" und die Weiterentwicklung eines professionellen Umgangs damit haben den Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. gemeinsam mit der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz NW e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS), Landesstelle NRW e.V. veranlasst, verschiedene Fachkräfte aus dem In- und Ausland zu einem fachlichen Austausch einzuladen. Auf der Grundlage ihrer vielfältigen Praxiserfahrungen haben diese Experten/innen Leitlinien für die Prävention und Intervention entwickelt. Sie beschränken sich hierbei auf die sexuelle Ausbeutung von betreuten Kindern und Jugendlichen durch erwachsene Betreuer/innen. Mit dem vorliegenden Positionspapier sollen die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dieser Thematik aufgezeigt und gleichzeitig Hilfestellungen zur Umsetzung konkreter Maßnahmen gegeben werden.
Druckansicht »