Ausführlichere Definition

Kinder brauchen die Unterstützung von Erwachsenen, brauchen Liebe, Geborgenheit, Zärtlichkeit, Hilfe, Schutz und Sicherheit, um wachsen und sich entwickeln zu können. Sie sind auf diese Zuwendung angewiesen und vertrauen darauf, sie von den ihnen nahe stehenden erwachsenen Bezugspersonen zu bekommen. Werden Kinder jedoch sexuell ausgebeutet, dann wird ihr Vertrauen in diese Bezugspersonen zerstört.

„Missbraucht ein Erwachsener [eine Erwachsene] ein Kind sexuell, so benutzt er [sie] die Liebe, die Abhängigkeit oder das Vertrauen für seine [ihre] sexuellen Bedürfnisse – und setzt sein [ihr] Bedürfnis nach Unterwerfung, Macht oder Nähe mit Gewalt durch. Er gefährdet die Lebens- und Entwicklungsgrundlage und schädigt die Seele des Kindes“ (http://www.praevention.org/definition.htm, S. 1).

Solche sexuelle Gewalthandlungen umfassen Vergewaltigungen von Kindern, anal, oral oder vaginal mit Fingern, Gegenständen oder dem Penis. Kinder werden gezwungen, Erwachsene mit der Hand oder dem Mund zu befriedigen, an Pornoaufnahmen teilzunehmen oder pornografische Produkte anzusehen. Sie werden weiter gezwungen, den Täter, die Täterin nackt zu sehen und anzufassen, sich gegen ihren Willen nackt zu zeigen und berühren zu lassen, Zungenküsse zu geben oder zu empfangen oder lüsterne Blicke und Redensarten zu ertragen.

Betroffen sind Kinder aller Altersgruppen, denn auch Säuglinge und Kleinkinder werden sexuell ausgebeutet, am häufigsten sind es jedoch Kinder im Grundschulalter. Zu Opfern werden zum größten Teil Mädchen, aber auch Jungen erfahren sexuelle Gewalt.

Die Täter und Täterinnen – auch Frauen begehen sexuelle und sexualisierte Gewalttaten, wenn auch weitaus seltener als Männer – sind meist Personen aus dem sozialen Umfeld. Das Kind kennt sie und vertraut ihnen. So können Täter und Täterinnen Freunde der Familie sein, Kollegen und Kolleginnen des Vaters, der Mutter, Nachbar oder Nachbarin, Erzieher/ Erzieherin, Lehrer oder Lehrerin, kirchliches Personal, Kinderarzt oder -ärztin, Jugendgruppenleiter bzw. -leiterin, Babysitterinnen und Babysitter etc.

Zu Tätern werden aber auch Mitglieder der eigenen Familie der Kinder: Väter und Mütter, Stiefväter oder Partner der Mütter, Onkel, Großväter, seltener Großmütter, ältere Cousins/Cousinen oder ältere Brüder und Schwestern (vgl. Inzest).

Sexualisierte Gewalttaten werden weitaus seltener von Fremden begangen als von Familienmitgliedern und von Menschen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis.

Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist zudem in allen sozialen Schichten zu finden, wenn auch Täter und Täterinnen aus den „gehobeneren Kreisen“ oft mehr Möglichkeiten haben zu vertuschen, weil z.B. einem „Arzt“ oder einer „Rechtsanwältin“ solche Taten erst gar nicht zugetraut werden. Zudem können sie aufkommende Verdachtsmomente leichter entkräften und Beschuldigungen geschickter abwehren, z.B. durch bessere anwaltliche Vertretung.

Sexuelle Ausbeutung, besonders wenn sie im familiären Zusammenhang stattfindet, kann oft über lange Zeit andauern. Die Intensität der sexuellen Übergriffe und der Grad der Gewalttätigkeit nehmen mit der Dauer der sexuellen Ausbeutung zu. Die Übergriffe sind immer von Täter/Täterin geplant und inszeniert, niemals zufällig und aus einer spontanen „Laune“ oder einer zufälligen „Gelegenheit“ heraus entstanden.

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