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Die polizeiliche Kriminalstatistik
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes registriert jährlich ca. 16.000 angezeigte Fälle (vgl. www.bka.de).
Diese Zahlen basieren auf einem eng gefassten Definitionsbegriff im Sinne des Strafrechts, den das Bundeskriminalamt bei der Ermittlung von sexuellem Missbrauch an Kindern zugrunde legt.
Hinter der Zahl der Anzeigen verbirgt sich eine noch größere Zahl an Betroffenen: die höhere Zahl der Opfer verweist darauf, dass die TäterInnen häufig mehrere Mädchen und Jungen (entweder gleichzeitig oder in Folge) sexuell missbrauchen.
Ferner muss berücksichtigt werden, dass fremde TäterInnen viel eher angezeigt werden als bekannte Personen oder Familienangehörige, so dass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird und die polizeiliche Kriminalstatistik demnach nicht repräsentativ für das Ausmaß von Kindesmissbrauch sein kann. (vgl. Weber/Rohleder 1995, S.12ff.)
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