Intervention

Wer Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern/ Jugendlichen beobachtet und sexuellen Missbrauch vermutet, sollte folgende Handlungsschritte beachten:

  • Ruhe bewahren, überstürztes Eingreifen schadet dem Kind nur! Kollegin/Kollege oder andere Vertauensperson suchen, um mit dieser über die eigene Unsicherheit zu sprechen.
  • Den Kontakt zum Kind vorsichtig intensivieren, um eine positive Beziehung herzustellen.
  • Das Kind immer wieder ermutigen, über seine Probleme und Gefühle zu sprechen.
  • In der Gruppe das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Thema "sexueller Missbrauch" vorsichtig ansprechen und damit signalisieren: "Ich weiß, dass es sexuellen Missbrauch gibt...; Mit mir kannst du darüber reden...; Ich glaube betroffenen Mädchen und Jungen."
  • Eine Beratungsstelle einschalten; sich selbst mit Informationen versorgen. Hinweise auf den sexuellen Missbrauch notieren. (Tagebuch über die Verhaltensweisen und Aussagen des Kindes führen)
  • Wenn möglich, den Kontakt zur Bezugsperson des Kindes intensivieren, um die Belastbarkeit dieser Person besser einschätzen zu können. Kontakt zum Jugendamt aufnehmen (ggf. ohne Namensnennung), oder zu anderen professionellen Institutionen oder Gruppen.
  • HelferInnenkonferenz anstreben, damit alle, die Kontakte zu der Familie haben, gemeinsam eine Strategie absprechen können. Niemals einen Missbrauchsverdacht offen legen, ehe eine räumliche Trennung von Opfer und Täter vorbereitet und möglich ist bzw. es eine erwachsene Person gibt, die sich deutlich auf die Seite des Opfers stellt.
  • Eine evtl. Anzeige mit einer Anwältin/ einem Anwalt zuvor durchsprechen und gut vorbereiten. Niemand ist zur Anzeige verpflichtet! (Koch/Kruck 2000, S.69f.) (vgl. Wirtz-Weinrich in: Ulonska/ Koch 1997, S.126ff.)
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